Rechtsprechung
FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10 (Kg) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinreichende Glaubhaftmachung der Ausbildungsbereitschaft eines Kindes im Zusammenhang mit der Gewährung von Kindergeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c
Volljähriges Kind in der verlängerten Wartezeit auf den Wunschstudienplatz an der Wunschuniversität nicht nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigungsfähig - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Volljähriges Kind in der verlängerten Wartezeit auf den Wunschstudienplatz an der Wunschuniversität nicht nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigungsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.06.2010 - III R 34/09
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus - …
Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10
Ob das Kind in der willentlich verlängerten Wartezeit - wie die Tochter der Klägerin - eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, mit der es seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, sodass die Unterhaltsbelastung der Eltern - vorübergehend - entfällt, ist für die Prüfung des Vorliegens eines Berücksichtigungstatbestandes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG unmaßgeblich (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFH/NV 2010, 1908). - FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2005 - 6 K 2636/03
Gewährung von Kindergeld während der Wartezeit des Kindes auf einen Studienplatz …
Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10
Trifft das Kind bewusst die Entscheidung, sich weder fachlich an der Wunschhochschule anders zu orientieren, noch sich um das gewünschte Studium an einer anderen Hochschule zu bewerben, so ist es - jedenfalls vorübergehend - nicht ausbildungsplatzsuchend im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juni 2005 6 K 2636/03). - BFH, 19.06.2008 - III R 66/05
Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für …
Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10
Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BStBl II 2009, 1005 m.w.N.). - BFH, 26.11.2009 - III R 84/07
Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz bei Vergabe der …
Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10
Lehnt die ZVS den Antrag auf Zulassung zu einem Studium ab, ist eine weiterbestehende Ausbildungswilligkeit des Kindes zu vermuten, wenn es sich rechtzeitig - ggf. noch am letzten Tag der Bewerbungsfrist für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn - erneut um die Zuteilung eines Studienplatzes bewirbt (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853).
- FG Münster, 01.04.2011 - 10 K 1574/10
Kein Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld solange das Kind nicht …
Trifft das Kind bewusst die Entscheidung, sich weder fachlich an der Wunschhochschule anderweitig zu orientieren, noch sich um das gewünschte Studium an einer anderen Hochschule zu bewerben, so ist es - jedenfalls vorübergehend - nicht studien- bzw. ausbildungsplatzsuchend i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG und es ist ihm zuzumuten, in der Wartezeit eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, mit der es seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 29.09.2010 8 K 935/10, Juris-Datenbank; Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 07.06.2005 6 K 2636/03, Juris-Datenbank).