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   FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10 (Kg)   

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https://dejure.org/2010,35769
FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10 (Kg) (https://dejure.org/2010,35769)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.09.2010 - 8 K 935/10 (Kg) (https://dejure.org/2010,35769)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. September 2010 - 8 K 935/10 (Kg) (https://dejure.org/2010,35769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Glaubhaftmachung der Ausbildungsbereitschaft eines Kindes im Zusammenhang mit der Gewährung von Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c
    Volljähriges Kind in der verlängerten Wartezeit auf den Wunschstudienplatz an der Wunschuniversität nicht nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigungsfähig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Volljähriges Kind in der verlängerten Wartezeit auf den Wunschstudienplatz an der Wunschuniversität nicht nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10
    Ob das Kind in der willentlich verlängerten Wartezeit - wie die Tochter der Klägerin - eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, mit der es seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, sodass die Unterhaltsbelastung der Eltern - vorübergehend - entfällt, ist für die Prüfung des Vorliegens eines Berücksichtigungstatbestandes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG unmaßgeblich (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFH/NV 2010, 1908).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2005 - 6 K 2636/03

    Gewährung von Kindergeld während der Wartezeit des Kindes auf einen Studienplatz

    Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10
    Trifft das Kind bewusst die Entscheidung, sich weder fachlich an der Wunschhochschule anders zu orientieren, noch sich um das gewünschte Studium an einer anderen Hochschule zu bewerben, so ist es - jedenfalls vorübergehend - nicht ausbildungsplatzsuchend im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juni 2005 6 K 2636/03).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10
    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BStBl II 2009, 1005 m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 84/07

    Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz bei Vergabe der

    Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 8 K 935/10
    Lehnt die ZVS den Antrag auf Zulassung zu einem Studium ab, ist eine weiterbestehende Ausbildungswilligkeit des Kindes zu vermuten, wenn es sich rechtzeitig - ggf. noch am letzten Tag der Bewerbungsfrist für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn - erneut um die Zuteilung eines Studienplatzes bewirbt (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2009 III R 84/07, BFH/NV 2010, 853).
  • FG Münster, 01.04.2011 - 10 K 1574/10

    Kein Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld solange das Kind nicht

    Trifft das Kind bewusst die Entscheidung, sich weder fachlich an der Wunschhochschule anderweitig zu orientieren, noch sich um das gewünschte Studium an einer anderen Hochschule zu bewerben, so ist es - jedenfalls vorübergehend - nicht studien- bzw. ausbildungsplatzsuchend i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG und es ist ihm zuzumuten, in der Wartezeit eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, mit der es seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 29.09.2010 8 K 935/10, Juris-Datenbank; Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 07.06.2005 6 K 2636/03, Juris-Datenbank).
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